Bäume werden kahl, die Tage kürzer, niedrige Temperaturen beherrschen unseren Alltag, der Boden friert - es schneit. Kinder bauen Schneemänner und im Zuhause wird es gemütlich mit einer Tasse warmen Tee. Was für den einen besonderen Zauber in sich trägt, lässt bei dem anderen die Gedanken an potenzielle Gefahren wach werden.
Eigentümer sind zur beständigen Unfallvermeidung durch Schneeräumung und Streuung gemäß sowie analog zu § 93 Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet. Nach Maßgabe der Wegehalterhaftung müssen Hauszugänge, angrenzende Geh- und Fahrwege, Stiegen sowie Rampen in der Liegenschaft von 6.00 bis 22.00 Uhr risikolos, passierbar sein.
Gefriert nasser Boden wird das zur unfreiwilligen Rutschpartie – schnell ist ein Missgeschick passiert und Sie stehen als Eigentümer in der Haftung.
Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen und starten Sie sorgenlos in die kalten Monate.
Wir entfernen Schnee rechtzeitig, kümmern uns zuverlässig um die Streupflicht und übernehmen diesbezügliche Haftung – rund um die Uhr oder als Einzelleistung!
Winterdienst
Unsere Leistungen im Bereich Winterdienst beinhalten:
• Schneeräumung
• Streudienst (mit gewünschtem Streugut)
• Streugutlieferung und -lagerung
• Streugutbeseitigung
• Tauwetterkontrolle
(Eiszapfen, Dachlawine)
• 24 h / 7 Tage Bereitschaftsdienst